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Sind Kinder keine Menschen?

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Wie glücklich dürfen wir uns schätzen in der sogenannten „zivilisierten Welt“ leben zu dürfen. In einer „sozialen“, „demokratischen“ Welt, in der Menschenrechte „geachtet“ werden und vor allem die Kinder einen ganz speziellen „Schutz“ erfahren.

Im Sommer 2012 wurde vom Landgericht Köln ein Eklat ausgelöst, als ein Richter entschied: „Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist strafbar„.
Die Empörung seitens der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften war enorm.
Was dachte sich dieser Richter nur, sich gegen uralte religöse Traditionen auszusprechen und das Wohl des Kindes über die Religionsausübung der Eltern zu stellen. Das geht nun wirklich nicht!
Nach einigen heißen Debatten, die sogleich auch das lästige Sommerloch stopften, war klar:
Die Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation ist Teil der Religionsfreiheit und ist somit legitim.
Religionsfreiheit – Was ist das eigentlich?
Die Religionsfreiheit ist Teil des Völkerrechts und wurde in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO, dem UN-Zivilpakt, der Kinderrechtskonvention, der europäischen Menschenrechtskonvention, sowie in vielen Grundrechten und Verfassungen festgehalten.

Man unterscheidet beispielsweise positive und negative Religionsfreiheit:

Positive Religionsfreiheit 

ist die Freiheit eines Menschen, eine Religionsgemeinschaft jederzeit zu gründen oder sich ihr anzuschließen und an kultischen Handlungen, Feierlichkeiten oder sonstigen religiösen Praktiken teilzunehmen. Dazu gehört auch die Freiheit, für die persönlichen religiösen/weltanschaulichen Überzeugungen einzutreten, wie auch das Recht, Eidesformeln in einer nicht nur religiös/weltanschaulich neutralen Form abzulegen.

Negative Religionsfreiheit (Freiheit von Religion) 
ist die Freiheit eines Menschen, zu keiner oder nicht zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu gehören bzw. eine solche verlassen zu können und auch nicht zu einer Teilnahme an kultischen Handlungen, Feierlichkeiten oder sonstigen religiösen Praktiken gezwungen oder genötigt zu werden. Dazu gehört auch die Freiheit, die persönlichen religiösen/weltanschaulichen Überzeugungen nicht zu offenbaren, wie auch das Recht, Eidesformeln in einer religiös/weltanschaulich neutralen Form abzulegen.
Quelle: Wikipedia
Wir halten fest:
Die Religionsfreiheit ist Teil der Menschenrechte.
Jeder darf eine Religion gründen, einer Religion folgen sowie eine solche ausüben, genau so, wie es jedem frei steht Religionen für sich abzulehnen.

Das klingt zunächst ganz fair, jedoch lassen sich unter Anbetracht der Praxis vielerlei Ungereimtheiten entdecken.

Religionsfreiheit widerspricht sich selbst

 

Obwohl es jedem Menschen frei steht eine Religion auszuüben oder nicht auszuüben ist es in der Praxis gang und gebe, dass Menschen ohne ihr Einverständnis zur Ausübung einer bestimmten Religion genötigt werden, nämlich Kinder.
Obwohl es jedem Menschen frei steht eine Religion auszuüben, werden in der Praxis viele Menschen an der Ausübung ihrer Religion gehindert.

Man beachte dabei mit welcher Unverhältnismäßigkeit der Gesetzgeber hier vorgeht: Einerseits werden Schulpflichtverletzungen und körperliche Züchtigung vehement bekämpft, andererseits legalisiert man physische Verstümmelung.

Religionsfreiheit verstößt gegen Kinderrechtskonvention
Obwohl die Relgionsfreiheit ein Teil der Kinderrechtskonvention ist, steht sie im Widerspruch zu dieser.
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In der Praxis wird der Wille des Kindes, geschweige denn sein Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit vollkommen ignoriert. Eltern dürfen hier willkürlich für ihre Kinder entscheiden und werden vom Gesetzgeber oftmals auch dann noch gedeckt, wenn sie massive Gewalt gegen ihre Kinder anwenden, sowie es bei einer Beschneidung ohne medizinische Indikation der Fall ist.

Es ist ekelerregend auf welche Weise die „zivilisierte Welt“ unter dem Deckmantel von Menschenrechten und Humanismus, Kindesmißhandlung toleriert und legitimiert, und da sprechen wir jetzt nicht nur von religiös bedingter Brutalität.
Jede Form von Gewalt gegen Kinder wird durch die Systemgewalten vertuscht und bagatellisiert. Alle bislang bekannten Fälle von Kindesmißbrauch zeigen deutlich, wie sich die Ermittlungen im schmutzigen Sumpf der Korruption verlaufen und wie unverhältnismäßig eventuelle Verurteilungen ausfallen.
Das System deckt Pädophilie, Kinderhandel, Kinderprostitution, Kinderpornografie und legitimiert nebenbei auch die Verstümmelung von Kindern zu religiösen Zwecken.
Warum das so geschieht ist völlig klar und dennoch will es keiner sehen:

Wir werden von zutiefst kranken, asozialen Psychophaten beherrscht, welche die Verstörung und Demoralisierung der Menschheit aufgrund persönlicher psychischer Störungen oder zwecks Machtausübung betreiben und unterstützen.

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